AGB Pension

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Unterbringung und Betreuung von Hunden und/oder Hundetraining vor Ort durch HundeTraining & mehr, Claudia Bruckhaus, Inselstr. 9, 47228 Duisburg-Rheinhausen (in der Folge Dienstleister genannt), sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von HundeTraining & mehr.

2. Vertragsabschluss, -partner
2.1 Der Vertrag kommt durch die Anzahlung der in der Buchungsbestätigung genannten Summe zustande. Der Dienstleister bestätigt den Eingang der Anzahlung an den Kunden.

2.2 Vertragspartner sind der Dienstleister und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Dienstleister gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, sofern dem Dienstleister eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Im Rahmen von Unterbringung und Betreuung benötigtes Hundefutter sowie ggf. Medikamente hat der Kunde in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Sollte die Menge nicht ausreichend sein, ist der Dienstleister berechtigt ohne Rücksprache die benötigten Futtermittel/
Medikamente zu besorgen und dem Hundebesitzer entsprechend in Rechnung zu stellen (inkl. der durch den Mehraufwand entstandenen Kosten).

3.2 Jegliche Besonderheiten wie spezielle Verpflegung, medizinische Versorgung etc. sind durch den Kunden vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle Arbeitsmittel wie Pflegeutensilien, Halsband, Mäntel etc. mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden.

3.3 Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Dienstleister bei der Buchung mitzuteilen.

3.4 Der Kunde bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

4. Erkrankungen des Hundes
4.1 Sollte während des Aufenthalts eines Hundes eine tiermedizinische Behandlung erforderlich werden und der Kunde oder der Ansprechpartner in Abwesenheit des Hundebesitzers oder der gewöhnlich behandelnde Tierarzt nicht erreichbar sein, ist der Dienstleister berechtigt, auch ohne dessen Zustimmung die entsprechende tiermedizinische Versorgung einzuleiten bzw. einleiten zu lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine
Benachrichtigung nicht möglich ist, weil der Gesundheitszustand des Hundes dies nicht zulässt (z.B. in Notfällen). Die anfallenden Behandlungskosten sind vom Kunden zu tragen. Für die Fahrt und die Begleitung zum Tierarzt bzw. zur Tierklinik kann der Mehraufwand in Rechnung gestellt werden.

4.2 Im Falle einer ansteckenden Erkrankung eines Hundes des Kunden sind auch die hierdurch entstehenden Kosten (Mitbehandlung anderer Hunde und Desinfektion der Unterbringung) vom Kunden zu tragen.

4.3 Der Kunde versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser gesund und frei von ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist. Der Impfausweis verbleibt während der Betreuungszeit im Original bei HundeTraining und mehr.

5. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
5.1 Der Dienstleister ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Hundeunterbringung und/oder -betreuung bereitzuhalten und/oder sonstige vereinbarte Leistungen zu erbringen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die bei jedem Buchungsvorgang abgefragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Ferner hat der Kunde die für die Hundeunterbringung und/oder -betreuung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Dienstleisters an Dritte.

5.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Hundetraining & mehr allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Dienstleister den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

5.4 Der Dienstleister kann die Preise ferner ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen des Dienstleisters oder der Aufenthaltsdauer des Hundes/der Hunde wünscht und der Dienstleister dem zustimmt.

5.5 Rechnungen des Dienstleisters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Dienstleister ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (5% über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Dienstleister der eines höheren Schadens vorbehalten.

5.6. Vorauszahlung 50% nach Buchung, Restzahlung 50% bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn oder in Einmalzahlung auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: HundeTraining&mehr Claudia Bruckhaus
IBAN: DE02 1101 0101 5587 2584 63
Bank: Solaris
BIC: SOBKDEB2XXX

5.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Dienstleisters aufrechnen oder mindern.

6. Rücktritt des Kunden, Stornokosten
6.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Dienstleisters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges durch den Dienstleister.

6.2 Sofern zwischen den Parteien ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Dienstleisters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Dienstleister ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges desselbigen oder eine von diesem zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

6.3 Sofern der Kunde gebuchte Leistungen wieder storniert, gilt folgende Regelung:
Erfolgt die Stornierung
• wenigstens 60 Tage vor dem vereinbarten Termin, fallen keine Stornokosten an;
• 30 bis 59 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist der Kunde verpflichtet, 50% des vertraglich vereinbarten Preises für die Hundeunterbringung, -betreuung und/oder sonstige Leistung als Stornokosten zu bezahlen;
• weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist der Kunde verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für die Hundeunterbringung, -betreuung und/oder sonstige Leistung als Stornokosten zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Dienstleister entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

7. Rücktritt des Dienstleisters
7.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Dienstleister gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist dieser ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2 Ferner ist der Dienstleister berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von diesem nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

7.3 Der Dienstleister hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.4 Bei einem berechtigten Rücktritt des Dienstleisters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

8. Haftung
8.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise (Kardinalpflicht). Vorbehaltlich Ziffer 7.3 ist im Übrigen eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

8.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Menschen-Leben, -Körper oder -Gesundheit.

9. Kundendaten
9.1. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

9.2. Hundetraining & mehr behält sich vor, während der Betreuung Fotos und Videos des zu betreuenden Hundes aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch HundeTraining & mehr auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Dienstleisters.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Duisburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Hundetraining & mehr.

10.4 Es gilt deutsches Recht.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 01.08.2022

Claudia Bruckhaus
HundeTraining & mehr